Mitwirkung an der Schule

Eltern haben das Recht, über verschiedene Gremien in der Schule mitzuarbeiten. In Grundschulen können sie in folgenden Gremien der Schule ehrenamtlich mitwirken:

Klassenpflegschaft

Alle Eltern der Schülerinnen und Schüler einer Klasse bilden die Klassenpflegschaft. Aus ihrer Mitte werden die oder der Klassenpflegschaftsvorsitzende und eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter gewählt.

Die Klassenpflegschaft berät über Angelegenheiten der Klasse, wie zum Beispiel die Anschaffung von weiterem Schulmaterial, Ausflügen, Klassenfahrten. Sie ist dabei an Beschlüsse der Schulkonferenz gebunden. In den Klassenpflegschaftssitzungen erläutern die Lehrerinnen und Lehrer Grundzüge ihrer pädagogischen Arbeit.

Schulpflegschaft

Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden bilden die Schulpflegschaft und sind stimmberechtigt. Die Vertreterinnen bzw. Vertreter und die Schulleitung nehmen mit beratender Stimme an den Sitzungen teil. Die Schulpflegschaft wählt eine/n Vorsitzende/n und eine/n Stellvertreter/in. Außerdem wählt sie die Elternvertreter für die Schulkonferenz.

Die Schulpflegschaft soll die Interessen aller Eltern der Schule vertreten. Sie ist von daher ein geeigneter Ort, um unterschiedliche Auffassungen und Interessen der Eltern abzustimmen. Die Elternvertreter in der Schulkonferenz sind aber nicht an Weisungen der Schulpflegschaft gebunden, aber gehalten die Interessen sämtlicher Eltern bzw. Schüler nach Möglichkeit wahrzunehmen.

In jedem  Schuljahr wird ein neuer Vorstand bestehend aus 1. um 2. Vorsitzendem gewählt werden. In der Regel  wird  vor jeder Schulkonferenz eine Schulpflegschaftssitzung einberufen. Damit soll gewährleistet sein, dass zum einen Informationen der Schulleitung über die Klassenpflegschaftsvorsitzenden an alle Eltern weitergegeben und zum anderen die Entscheidungen, die in der Schulkonferenz zu treffen sind, vorher in der Elternschaft beraten werden können.

Derzeit wird unsere Schulpflegschaft von Frau Deneke geleitet, Frau Wnuk ist ihre Stellvertreterin.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste gemeinsame Mitwirkungsorgan der Schule. Die Vertreter der Eltern werden von der Schulpflegschaft, die der Lehrer von der Lehrerkonferenz gewählt. Die beiden Gruppen sind gleich stark vertreten. Den Vorsitz der Schulkonferenz hat die/der Schulleiter/in. Der/die Vorsitzende soll als neutrale Person zwischen den beiden Gruppen vermitteln und ist von daher in der Regel nicht stimmberechtigt. Lediglich bei Stimmgleichheit gibt das Votum der Schulleitung den Ausschlag.

An unserer kath. Grundschule bilden derzeit 6 Elternvertreter und 6 Lehrer die Schulkonferenz.

Die Elternvertretung nach außen ist durch die Schulkonferenz gewährleistet. Der Schulleiter bzw. die Schulleiterin vertreten die Schule beim Schulträger (Stadt Moers) und sind dabei an die Beschlüsse der Schulkonferenz gebunden.